Daisy Walzl

Daisy Walzl, Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare

 

Wann sich Vertriebsmanager einen Anwalt zur Seite stellen sollten

Das Fehlen eines Anwalts kann in manchen Situationen gravierende Ausmaße annehmen. Soweit kam es bei Georg bisher nicht, er hat im Gegenteil schon viele positive Erfahrungen mit Anwälten im Vertriebsrecht gemacht. Daisy ist der Meinung, dass es vor allem bei der Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes bzw. Vertriebsweges Sinn machen kann, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dabei sollten vor allem strategische Entscheidungen vor Fehlern geschützt werden. Heutzutage werden Anwälte aber meistens zu Rate gezogen, wenn es nicht mehr anders geht, also wenn z. B. schon ein Fehler passiert ist. Aber auch wenn ein behördliches Schreiben bzw. ein Schreiben eines Anwalts der Gegenseite empfangen wurde oder das eigene Unternehmen verkauft wird. Ziel ist dabei hauptsächlich den Unternehmenswert zu schützen.

 

Welche Verträge sollten geprüft werden, um herkömmliche Fallen zu vermeiden

Abhängig vom Produkt und dem Geschäftsmodell sollten auf Grund des monetären Risikos in jedem Fall folgende Verträge von einem Anwalt überprüft werden: Einerseits Musterverträge, die immer wieder verwendet werden und andererseits Verträge, die die großen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie z. B. Kartellrecht und Datenschutzrecht, beinhalten. Gerade bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorgaben wird die Akkumulation im mittleren Management stark unterschätzt. Als Beispiel geht Daisy dabei näher auf das Preisbindungsverbot als einen der häufigsten Verstöße ein. Weiter beschreibt sie den Unterschied zwischen aktiven und passiven Vertrieb durch Händler in festgelegten Regionen und greift die rechtlichen Grenzen des Onlinehandels dabei mit auf. Des Weiteren werden versehentliche Kartellverstöße thematisiert.

 

Wie viel Datenschutz ist gut genug?

Georg spricht danach das Thema Datenschutz an und wie es dem Vertrieb manchmal im Weg steht. Um es diesem leichter zu machen und nicht mit dem Datenschutz zu übertreiben, sollte sich der Vertrieb auf Folgendes fokussieren: Über übliche Datenflüsse, die im Rahmen des Vertriebsprozesses anfallen, sollte ein Bewusstsein geschaffen werden, um welche Daten es sich eigentlich handelt. Bestenfalls sollte dies mit dem Datenschutzbeauftragten abgeklärt werden. Zudem muss bei der Verwendung bzw. der Weitergabe von Kundendaten aufgepasst werden. Ein wichtiges Thema war dabei auch der Ausgleichsanspruchs.

 

Zukünftige Entwicklungen beim Datenschutz

Hinsichtlich größerer rechtlicher Veränderungen im Vertrieb erwähnt Daisy den Umgang mit den großen „Gatekeepern“, wie bspw. Google oder Apple. Diese sollen bspw. verpflichtet werden auf unterschiedlichen Wegen ihre Vertriebspartner gleich zu behandeln. Zudem spricht sie die Sektor Untersuchung zum Bereich Internet of Things an. Das Ergebnis daraus ist ein erheblicher Einfluss der großen Infrastrukturanbieter, also der „Voice Assistants“ wie z. B. Amazon, hinsichtlich dem Besetzen von entscheidenden Schnittstellen. Der Vertrieb wird dabei durch die Abhängigkeit anderer Anbieter in der Produktentwicklung und der Preissetzung von diesen Voice Assistants beeinflusst.

 

Auch Anwälte machen Vertrieb

Zum Abschluss erzählt Daisy von ihrem eigenen Vertrieb als Anwältin. Hierbei sind vor allem der seriöse Auftritt und die gleichzeitige Bereitschaft sich auch auf einfache Botschaften zu konzentrieren wichtig. Dabei merkt sie an, dass die Juristerei und ihre Fälle meistens komplex sind und ihre Botschaften dadurch nicht immer einfach sind, auch wenn das teilweise erwartet wird.

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